Wir suchen Sie!

Aufruf an Seniorinnen und Senioren aus dem Glarnerland

Wir suchen Sie!

Aufruf an Seniorinnen und Senioren aus dem Glarnerland

Wir suchen Sie!

Aufruf an Seniorinnen und Senioren aus dem Glarnerland

Aufruf an die Senior:innen im Glarnerland

Die Gastro- und Hotelbranche im Glarnerland leidet unter akutem Mitarbeitermangel, die Leidtragenden sind die Gäste. Aussicht auf Besserung gibt es leider noch lange nicht.

Daher unser Aufruf an Sie:
«Können Sie sich vorstellen, als Mitarbeiter:in in einem Gastro- oder Hotelbetrieb aktiv mitzuhelfen, diese Lücken best möglich zu schliessen?»

 

Gut geeignete Einsatzbereiche für Mitarbeitende mit und ohne Branchenkenntnisse sind:

  • Frühstücksservice
  • Hilfskoch/-köchin
  • Abwäscherei
  • Zimmerreinigung
  • Aushilfen für Bankette (Festessen) auf Abruf

Geeignete Bereiche mit Erfahrungswerten aus anderen Branchen:

  • Rezeption
  • Administration

Download Flyer

 

Was wir von Ihnen brauchen

Damit wir Ihre Bereitschaft in die Hotel-Runde einbringen kann, sind folgende Infos hilfreich:
  • Kontaktdaten
  • Welche Erfahrungen bringen Sie mit?
  • An welchen Arbeitsgebieten haben Sie Interesse?
  • Mit welchem Pensum und mit welcher Flexibilität können Sie einsteigen?

Diese Infos leiten wir an die Fokusgruppe Hotellerie weiter. Sie werden anschliessend von interessierten Betrieben direkt kontaktiert.

HotelStaff@BonusCard

Unser Mehrwert: Profitieren Sie von attraktiven Vergünstigungen

Bei uns arbeiten heisst, mit Mehrwert honoriert werden: Mit der digitalen MemberCard profitieren Sie als Mitarbeiter:in von einem Hotel während dem ganzen Jahr von attraktiven Freizeit-Vergünstigungen:

  • Wellness- und Hallenbadeintritte
  • Führungen
  • Kulturbühnen
  • Bar und Hotels
  • Bergbahnen
  • usw.
Fragen und Antworten
Wie geht das mit AHV und Pensionskasse, wenn ich wieder arbeite?

Arbeiten Sie im Rentenalter weiter, zahlen Sie auf dem Monatslohn, der den Betrag von 1‘400 Franken (Freibetrag) übersteigt, Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe Ihrer AHV-Rente wird durch dieses Einkommen nicht mehr beeinflusst.
Wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, ist Ihr Einkommen bis zum Betrag von monatlich 1‘400 bzw. 16'800 Franken im Jahr pro Arbeitgeber von der Beitragspflicht befreit. Nur für den Einkommensteil über diesem Freibetrag bezahlen Sie Beiträge an die AHV/IV und EO. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen weg. Die Sozialversicherungsbeiträge rechnet Ihr Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse ab.
Die Höhe Ihrer AHV-Rente wird durch Ihr Erwerbseinkommen, das Sie nach dem ordentlichen Rentenalter erzielen nicht beeinflusst.

Wie geht das mit der Unfallversicherung?

Für Arbeitnehmende im AHV-Alter ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Auch wenn Sie in der Krankenkasse gegen Unfall versichert sind. Diese beschränkt sich nur auf Nichtberufsunfälle. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit sind Sie damit nicht geschützt.

Gibt es Abzüge für die Pensionskasse?

Wer länger arbeitet, darf weiter in die Säule 3a einzahlen: Frauen bis 69, Männer bis 70. Solange Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie wie schon vor Erreichen des Pensionsalters 6883 Franken pro Jahr (Stand 2021) einbezahlen. Das hat steuerliche Vorteile.

Wie geht das mit der Vermittlung?

Sie melden sich idealerweise telefonisch bei Hannes Hochuli, Leiter Fokusgruppe Hotellerie von VISIT Glarnerland. Er hat einen Überblick, welche Hotels Engpässe haben. Er vermittelt Sie in gegenseitiger Absprache an das am besten geeignete Hotel. Die weiteren Abmachungen werden dann direkt zwischen dem Hotelier/der Hotelière und Ihnen gemacht. Bei Fragen können Sie sich jederzeit wieder an Hannes Hochuli wenden.

Wie sieht das mit der Verpflichtung aus?

Wir empfehlen Ihnen wie üblich, eine Probezeit von ein bis drei Monate zu vereinbaren. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (Kalender-, nicht Arbeitstage). Die Kündigung kann auf jeden beliebigen Tag, nicht bloss auf das Ende der Arbeitswoche, erfolgen, wenn nichts Gegenteiliges vertraglich vereinbart ist. Damit haben beide Seiten Sicherheit sich wieder zu trennen, wenn es nicht passen würde. Darüber hinaus dient es dem Hotel natürlich, wenn Sie − wie alle anderen Mitarbeitenden − eingeplant werden können. Dazu können Sie Ihre Wünsche anbringen, welches Pensum für Sie möglich ist und welche Rahmenbedingungen für Sie wichtig sind.

Nützt es auch etwas, wenn ich nur als Aushilfe tätig sein möchte?

Ja! Für Hotels sind auch Mitarbeitende, die bei Spitzenbelegung unterstützen und mitarbeiten Gold wert. In diesem Fall handelt es sich um ein Engagement auf Abruf. Wenn Sie sich als Mitarbeiter:in für Bankett-Service (Festessen) zur Verfügung stellen, bringen Sie bereits viel Entspannung in die laufende Personalplanung.

Wie sieht das mit dem Lohn aus?

Die Hotellerie untersteht dem Landesgesamtarbeitsvertrag. Darin sind auch die Mindestlöhne definiert. Unter diesem Link finden Sie die Tabelle dazu. Der Lohn ist schlussendlich Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber und hängt von den Vorkenntnissen, der Leistung und vielen weiteren Faktoren ab.

Rufen Sie mich an!

Ich begleite Sie gerne in das passende Hotel und zur richtigen Arbeit!

Hannes Hochuli
Leiter Fokusgruppe Hotellerie
hannes.hochuli@glarnerland.ch
Tel. +41 79 523 00 56