Übernachten unter dem Sternehimmel
Romantisch, natürlich und gemütlich - übernachten unter freiem Himmel im Glarnerland
Bei der Übernachtung in den Bergen ist es wichtig, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Lebensräume der Wildtiere zu schonen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es zum Biwakieren (ohne Zelt) und Campieren (mit Zelt) auch rechtliche Bestimmungen gibt. Denn wer sich fürs Übernachten auf nicht ausgewiesenen Orten, beispielsweise ausserhalb von Campingplätzen entscheidet, sollte sich auch mit der Rechtslage auseinander setzen - und die kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Wer im Kanton Glarus oberhalb der Waldgrenze wild campen möchte, trägt eine grosse Verantwortung für die Natur und muss sicherstellen, dass keine bestehenden Regelungen verletzt werden. In jedem Fall ist eine Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers notwendig, gewisse Zonen sind vom Wildcamping auch explizit ausgeschlossen. Verbote unabhängig der kantonalen Bestimmungen gelten für folgende Zonen:
Schutzgebiete und besonders sensible Lebensräume werden unter map.geo.admin.ch in einer genauen Karte aufgezeigt.
Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich. Grundsätzlich sind Wald und Weide allen zugänglich (Art. 699 Abs. 1 ZGB). Je nach Kanton oder Gemeinde können jedoch Einschränkungen gelten.
Vor Ort bei der Gemeinde, der Polizei oder dem Tourismusbüro nachfragen, wenn ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Stellplätzen übernachtet werden will.
Der Schweizer Alpen-Club SAC und die Schweizer Wanderwege haben eine Sensibilisierungskampagne ins Leben gerufen. Die Kampagne zielt darauf ab, Bewusstsein für saubere und nachhaltige Outdoor-Aktivitäten zu schaffen. So gehst du vor:
Wer das Bett der Luftmatratze auch in den Bergen vorzieht, findet in den Glarner SAC-Hütten tolle Übernachtungsmöglichkeiten an eindrücklichen Orten.