Ordnungs- und Verhaltensregeln Massenunterkünfte

Wir freuen uns auf ein gelungenes Schwingfest im Glarnerland. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir dich die Ordnungs- und Verhaltensregeln des ESAF zu befolgen.

Öffnungszeiten Massenunterkünfte

Freitag, 29. August 2025, 12.00 Uhr bis Sonntag, 31. August 2025, 12.00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten ist kein Zutritt zu den Unterkünften möglich).

Zutrittsberechtigung

Gegen Vorweisen der Buchungsbestätigung wird beim Zutritt zur Massenunterkunft die entsprechende Anzahl Armbänder abgegeben, welche während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen werden müssen. Zutritt zur Gruppenunterkunft haben nur Personen mit einem gültigen Armband. Während dem Fest finden durchgehend Kontrollen in den Unterkünften statt. Personen ohne Armband werden aus der Massenunterkunft verwiesen.

Schlafplatzreservation

Sobald sich persönliche Utensilien auf einer Matratze bzw. einem Bett befinden, gilt dieser Platz als reserviert. Wir danken allen im Voraus für ihr faires Verhalten.

Feuer und Kochen

Offene Feuer und Kochen sind nicht gestattet.

Rauchen in den Unterkünften

Das Rauchen ist in der gesamten Unterkunft verboten.

Sanitäre Anlagen

Die sanitären Anlagen stehen den Gästen der Massenunterkunft kostenlos zur Verfügung.

Abfall

Es stehen genügend Abfallbehälter zur Verfügung. Die Schlafplätze und sanitären Anlagen sind sauber zu verlassen.

Elektrische Versorgung

Stromversorgungen für Handys stehen bei der Eingangskontrolle in beschränkter Anzahl zur Verfügung.

Unerlaubte Gegenstände

Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten und wird geahndet.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Lärmbelastung

Die Besucher:innen der Massenunterkünfte werden gebeten, übermässige Lärmbelastungen aller Art zu vermeiden, insbesondere zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Parking

Bei den Anlagen der Massenunterkünfte stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Parkplätze müssen zusätzlich gebucht werden (ab Herbst 2024 möglich).

Haftungsausschluss

Der Aufenthalt in der Massenunterkunft sowie die Benutzung aller durch das Organisationskomitee zur Verfügung gestellten Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.

Stand, 16. Oktober 2023