Glarner Kalberwurst

Die Glarner Kalberwurst ist eine weisse Brühwurst aus Kalbfleisch, Wurstspeck, Milch, Ei, Weissbrot und Gewürzen.

Sie wird ausschliesslich im Kanton Glarus produziert, ist aber über den Detailhandel in weiten Teilen der Deutschschweiz erhältlich. Die Glarner Kalberwurst ist als geschützte geographische Angabe seit dem 01.12.2011 eingetragen.

Es gibt wohl kaum eine Wurst, über die in der Schweiz während der letzten 100 Jahren so leidenschaftlich diskutiert worden ist wie über de Glarner Kalberwurst. Im Kanton Glarus selber war die Rezeptur der mit Brot angereicherten Brühwurst zu Beginn des 20. Jahrhunderts derart umstritten, dass man and der Landsgemeinde im Jahr 1920 den genauen Wurstinhalt per Gesetz definierte.

War man sich im Glarnerland einmal einig, musste der Kampf um den Wurstinhalt noch auf eidgenössischer Ebene ausgetragen werden. Das Problem war, dass das schweizerische Lebensmittelgesetz aus dem Jahre 1905 und die Lebensmittelverordnung aus dem Jahr 1936 die Zugabe von nicht-fleischlichen Bestandteilen zum Wurstbrät untersagte. Doch die Glarner Metzgermeister kämpften für ihre Extrawurst. Seit dem Jahr 1957 durften sie mit einer Sonderbewilligung auf ihrem Kantonsgebiet die Würste so herstellen, wie sie wollten - nach dem original Glarner Rezept.

Der Glarner Kalberwurststreit hatte im Jahre 1992 endlich ein Ende. Seither erlaubt das neue schweizerische Lebensmittelgesetz das Beimischen von Brot zu Wurstbrät. Die Glarner können nun ihre Kalberwurst ganz legal geniessen. Überall in der Schweiz.

Die Kalberwurst war schon im 19. Jahrhundert ein Festtagsessen. Zusammen mit Kartoffelstock und gedörrten und gekochten Zwetschgen ist sie bis heute das traditionelle Landsgemeindemenü. Doch hat seit einigen Jahren in verschiedenen Restaurants das Landsgemeindemenü auch unterm Jahr einen prägnanten Stellenwert auf der Speisekarte erhalten.

Glarner Kalberwurst