Ordnungs- und Verhaltensregeln ESAF Camping
Wir freuen uns auf ein gelungenes Schwingfest im Glarnerland. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir dich die Ordnungs- und Verhaltensregeln des ESAF zu befolgen.
Öffnungszeiten Camping
Mittwoch, 27. August 2025 ab 12.00 Uhr bis Montag, 01. September 2025 bis 12.00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten ist der Zutritt nicht möglich).
Öffnungszeiten Zufahrten Anreise
Wir bitten dich, die Standplätze bis spätestens Donnerstag-Mitternacht zu beziehen.
Zufahrten Nord
Mittwoch, 27. August 2025 | 12.00 - 24.00 Uhr |
Donnerstag, 28. August 2025 | 06.00 - 24.00 Uhr |
Freitag, 29. August 2025 | 00.00 - 10.00 Uhr |
Zufahrt Süd (via Klausenpass)
Mittwoch, 27. August 2025 | 12.00 - 24.00 Uhr |
Donnerstag, 28. August 2025 | 06.00 - 24.00 Uhr |
Freitag, 29. August 2025 | 00.00 - 24.00 Uhr |
Öffnungszeiten Wegfahrten Abreise
Wegfahrten Nord
Sonntag, 31. August 2025 | ab 24.00 Uhr |
Wegfahrt Süd (via Klausenpass)
Abreise jederzeit möglich |
Zutrittsberechtigung
Gegen Vorweisen der Buchungsbestätigung wird beim Zutritt auf das Campingareal, die entsprechende Anzahl Armbänder abgegeben, welche während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen werden müssen. Zutritt auf das Campingareal ist ausschliesslich Personen mit einem gültigen Armband gestattet. Während dem Fest finden durchgehend Kontrollen bei den Eingängen sowie bei den Duschen statt. Personen ohne Armband werden vom Campingareal verwiesen.
Zeltplatzierung
Platzreservationen sind nicht möglich. Die «Gastgeber:innen» weisen die Zeltstandorte vor Ort zu, damit der Zeltplatz optimal ausgenutzt werden kann. Gruppen mit mehreren Zelten müssen zur gleichen Zeit anreisen.
Kleinzelte ohne Begleitfahrzeug (K)
Der Hauptzeltplatz (K) ist für Fahrzeuge nicht zugänglich. Es besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge im Bereich Hauptzeltplatz (K) zu entladen bzw. beladen. Das Fahrzeug muss nach kurzer Entladezeit beim zentralen Festparkplatz abgestellt werden - die Weg-/Fussdistanz beträgt ca. 3 km.
Wichtig: Es ist eine separate Buchung für den zentralen Festparkplatz notwendig (Möglichkeit ab Ende 2. Halbjahr 2024).
Familienzelte mit Begleitfahrzeug (A)
Im Camperbereich A2 steht eine begrenzte Anzahl Zeltplätze zur Verfügung, bei denen die Fahrzeuge direkt beim Zelt abgestellt werden können.
Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Gruppen und Spezialfahrzeugen (H, G)
Diesen Zielgruppen werden im Vorfeld, gemäss Absprache, fixe Standorte zugewiesen. Die Zuteilung erfolgt durch das Camping-OK.
Campingplatz für Camper / Wohnwagen bis 3.5t mit oder ohne Stromanschluss (V, A)
Platzreservationen sind nicht möglich. Die «Gastgeber:innen» weisen die Stellplätze vor Ort zu, damit der Stellplatz optimal ausgenutzt werden kann. Gruppen mit mehreren Reisemobilen/Wohnanhängern müssen zur gleichen Zeit anreisen. Sie werden hintereinander aufgereiht. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit sind Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t auf dem Campingareal nicht zugelassen. LKWs und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anhängern werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Plätze im Bereich V müssen bis Donnerstag-Mitternacht bezogen werden.
Stromanschluss im Bereich V: 220 Volt, Steckdose T13
Feuer & Kochen
Feuer darf nur in entsprechend mitgebrachten Grills gemacht werden. Feuerstellen, die den Boden beschädigen, sind verboten. Der notwendige Sicherheitsabstand muss jederzeit eingehalten und auf Nachbarn Rücksicht genommen werden.
Zeltheringe & Verankerungen
Da sich alle Zelt- und Campingplätze auf landwirtschaftlichem Grund befinden, müssen alle Heringe und Verankerungen zum Schutz von Tier und Umwelt bei der Abreise zwingend entfernt werden.
Sanitäre Anlagen
Die sanitären Anlagen stehen den Gästen des Camping-/Zeltareals kostenlos zur Verfügung.
Entsorgung von Chemietoiletten
Es stehen keine Entsorgungsstellen für Chemietoiletten zur Verfügung. Sanitäre Anlagen stehen den Gästen des Camping-Areals kostenlos zur Verfügung.
Abfall
Beim Eintritt werden den Besucher:innen Abfallsäcke abgegeben. An diversen Orten werden Sammelstellen eingerichtet. Die Camping- und Zeltplätze sind sauber zu verlassen.
Elektrische Versorgung
Im Campingbereich V stehen zentrale, elektrische Anschlussstationen 220 Volt, Steckdose T13) zur Verfügung. Alle übrigen Plätze haben keine elektrische Versorgung.
Wild-Camping
Wald- und Wild-Camping ausserhalb des Campingareals ist verboten und wird geahndet.
Unerlaubte Gegenstände
Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet und wird polizeilich geahndet.
Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Lärmbelastung
Die Besucher:innen des Campingareals werden gebeten, übermässige Lärmbelastungen aller Art zu vermeiden, insbesondere zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Haftungsausschluss
Der Aufenthalt auf dem gesamten Camping- und Zeltareal sowie die Benutzung aller durch das Organisationskomitee zur Verfügung gestellten Anlagen erfolgen auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Stand, 16. Oktober 2023