Ordnungs- und Verhaltensregeln ESAF Camping

Wir freuen uns auf ein gelungenes Schwingfest im Glarnerland. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir dich die Ordnungs- und Verhaltensregeln des ESAF zu befolgen.

Öffnungszeiten Camping

Mittwoch, 27. August 2025 ab 12.00 Uhr bis Montag, 01. September 2025 bis 12.00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten ist der Zutritt nicht möglich).

Öffnungszeiten Zufahrten Anreise

Wir bitten dich, die Standplätze bis spätestens Donnerstag-Mitternacht zu beziehen.

Zufahrten Nord

Mittwoch, 27. August 2025 12.00 - 24.00 Uhr
Donnerstag, 28. August 2025 06.00 - 24.00 Uhr
Freitag, 29. August 2025 00.00 - 10.00 Uhr

Zufahrt Süd (via Klausenpass)

Mittwoch, 27. August 2025 12.00 - 24.00 Uhr
Donnerstag, 28. August 2025 06.00 - 24.00 Uhr
Freitag, 29. August 2025 00.00 - 24.00 Uhr

Öffnungszeiten Wegfahrten Abreise

Wegfahrten Nord

Sonntag, 31. August 2025 ab 24.00 Uhr

Wegfahrt Süd (via Klausenpass)

Abreise jederzeit möglich

Zutrittsberechtigung

Gegen Vorweisen der Buchungsbestätigung wird beim Zutritt auf das Campingareal, die entsprechende Anzahl Armbänder abgegeben, welche während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen werden müssen. Zutritt auf das Campingareal ist ausschliesslich Personen mit einem gültigen Armband gestattet. Während dem Fest finden durchgehend Kontrollen bei den Eingängen sowie bei den Duschen statt. Personen ohne Armband werden vom Campingareal verwiesen.

Zeltplatzierung

Platzreservationen sind nicht möglich. Die «Gastgeber:innen» weisen die Zeltstandorte vor Ort zu, damit der Zeltplatz optimal ausgenutzt werden kann. Gruppen mit mehreren Zelten müssen zur gleichen Zeit anreisen.

Kleinzelte ohne Begleitfahrzeug (K)

Der Hauptzeltplatz (K) ist für Fahrzeuge nicht zugänglich. Es besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge im Bereich Hauptzeltplatz (K) zu entladen bzw. beladen. Das Fahrzeug muss nach kurzer Entladezeit beim zentralen Festparkplatz abgestellt werden - die Weg-/Fussdistanz beträgt ca. 3 km.

Wichtig: Es ist eine separate Buchung für den zentralen Festparkplatz notwendig (Möglichkeit ab Ende 2. Halbjahr 2024).

Familienzelte mit Begleitfahrzeug (A)

Im Camperbereich A2 steht eine begrenzte Anzahl Zeltplätze zur Verfügung, bei denen die Fahrzeuge direkt beim Zelt abgestellt werden können.

Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Gruppen und Spezialfahrzeugen (H, G)

Diesen Zielgruppen werden im Vorfeld, gemäss Absprache, fixe Standorte zugewiesen. Die Zuteilung erfolgt durch das Camping-OK.

Campingplatz für Camper / Wohnwagen bis 3.5t mit oder ohne Stromanschluss (V, A)

Platzreservationen sind nicht möglich. Die «Gastgeber:innen» weisen die Stellplätze vor Ort zu, damit der Stellplatz optimal ausgenutzt werden kann. Gruppen mit mehreren Reisemobilen/Wohnanhängern müssen zur gleichen Zeit anreisen. Sie werden hintereinander aufgereiht. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit sind Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t auf dem Campingareal nicht zugelassen. LKWs und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anhängern werden grundsätzlich nicht zugelassen.

Plätze im Bereich V müssen bis Donnerstag-Mitternacht bezogen werden.
Stromanschluss im Bereich V: 220 Volt, Steckdose T13

Feuer & Kochen

Feuer darf nur in entsprechend mitgebrachten Grills gemacht werden. Feuerstellen, die den Boden beschädigen, sind verboten. Der notwendige Sicherheitsabstand muss jederzeit eingehalten und auf Nachbarn Rücksicht genommen werden.

Zeltheringe & Verankerungen

Da sich alle Zelt- und Campingplätze auf landwirtschaftlichem Grund befinden, müssen alle Heringe und Verankerungen zum Schutz von Tier und Umwelt bei der Abreise zwingend entfernt werden.

Sanitäre Anlagen

Die sanitären Anlagen stehen den Gästen des Camping-/Zeltareals kostenlos zur Verfügung.

Abfall

Beim Eintritt werden den Besucher:innen Abfallsäcke abgegeben. An diversen Orten werden Sammelstellen eingerichtet. Die Camping- und Zeltplätze sind sauber zu verlassen.  

Elektrische Versorgung

In den Campingbereichen C1 und C2 stehen zentrale, elektrische Anschlussstationen zur Verfügung. Alle übrigen Plätze haben keine elektrische Versorgung.

Wild-Camping

Wald- und Wild-Camping ausserhalb des Campingareals ist verboten und wird geahndet.

Unerlaubte Gegenstände

Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet und wird polizeilich geahndet.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Lärmbelastung

Die Besucher:innen des Campingareals werden gebeten, übermässige Lärmbelastungen aller Art zu vermeiden, insbesondere zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Haftungsausschluss

Der Aufenthalt auf dem gesamten Camping- und Zeltareal sowie die Benutzung aller durch das Organisationskomitee zur Verfügung gestellten Anlagen erfolgen auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Stand, 16. Oktober 2023