Waldbrandgefahr im Kanton Glarus bleibt gross
Departement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr als gross. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin verboten.
Feueraktivitäten im Freien bergen weiterhin ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die in den letzten zwei Tagen angefallenen Niederschlagsmengen reichten nicht aus, um die Gefahrensituation im gesamten Kantonsgebiet zu entschärfen. Für eine Entschärfung der Lage sind flächendeckende Niederschläge über mehrere Tage und im ganzen Kanton erforderlich.
Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im Wald und in Waldesnähe weiterhin gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem grösseren Waldbrand führen. Die Wetterrognose lässt steigende Temperaturen und kaum weitere Niederschläge erwarten.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat der Kanton Glarus am 25. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. In Absprache mit der Glarnersach wird zudem das Abbrennen von Feuerwerk im ganzen Kanton untersagt. Das Verbot gilt weiterhin für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.
Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:
- kein Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald 50 Meter)
- kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton)
- kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton)
- kein Wegwerfen von Raucherwaren
Was ist noch erlaubt?
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht:
Lage wird am 8. Juli 2026 neu beurteilt
Es ist unsicher, ob nächste Woche weitere Niederschläge eintreffen. Die Waldbrandgefahr bleibt voraussichtlich gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage am Mittwoch, 8. Juli 2026 neu.
Medienkontakt:
Abteilung Wald und Naturgefahren, Daniel Hartenbach: 055 646 64 55 I daniel.hartenbach@gl.ch